Mitgliedschaft in der Jungglaser-Fachvereinigung SH
Ordentliches Mitglied der Fachvereinigung Jungglaser Schleswig-Holstein kann werden:
- Glasergesellin/e mit abgeschlossener Prüfung (Gesellenbrief)
- Glaser/in mit abgelegter Meisterprüfung (Meisterbrief)
- sonstige Betriebsinhaber sowie Mitarbeiter/innen aus Betrieben, die als Glaserei in die Handwerksrolle eingetragen und Mitglied in der zuständigen Innung (Glaser-Innung Schleswig-Holstein) sind.
Ehren- , Förder- oder Gastmitgliedschaften regelt die Satzung der Fachvereinigung.
Die gültige Satzung kann hier heruntergeladen werden: Satzung
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich € 90,-. Hier können Sie den Antrag auf Mitgliedschaft herunterladen.